32. CoBeLVO vom 17.03.2022
Sport
Bei sportlicher Betätigung im Innen- und Außenbereich von Sportanlagen gilt ab dem 18. März 2022 weiterhin einheitlich die 3G-Regelung (siehe „3G-Regelung“).
Trampolinturnen Wiederaufnahme Training
Das Trampolinturnen startet wieder ab Donnerstag, 28.04.2022.
Kein Sport bei Erkältungs- und Grippesymptomen
Bitte beachten Sie, dass Personen mit erkennbaren Erkältungs- und Grippesymptomen der Einlass beim Sport untersagt wird.
Kurse starten
Es sind noch Plätze in unserem Kursprogramm (auch für Nichtmitglieder) zu vergeben:
Bauch Beine Po
Bodypower-Workout für Teens verschoben auf 03.03.2022
Yoga
Fatburner
Fitness ladylike
Fullbody Intervall Training
Strong nation
Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „Kurse“. Anmeldungen bitte telefonisch über die Geschäftsstelle unter Tel. 02632/46263.
2G-Plus Regelung ab 14.01.2022 für Sport im Innenbereich

Die neuen Regelungen sind nachzulesen in der 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz, konsolidierte Fassung vom 13.01.2022:
CoBeLVO_2AEndVO_konsolidierte_Fassung_002.pdf
Wir bitten um Beachtung
Cheerleading ist mehr als bloße Akrobatik
Seit drei Jahren trainieren die „Flying Angelz“ in Andernach
Andernach. Gekonnt fliegt die 12-jährige Jeanne durch die Luft, um dann kurze Zeit später auf den Händen ihrer Sportkollegen zu landen und erneut abzuheben. Aus den Lautsprechern ertönt fetzige Musik.
Was auf den ersten Blick wie eine Akrobatiknummer im Zirkus aussieht, ist das Training der „Flying Angelz“. Seit rund drei Jahren trainieren die Cheerleader Hebefiguren, Handstand, Salto und Flickflack in der Grundschule St. Peter in Andernach. „Doch Cheerleading ist mehr als bloße Akrobatik“, berichtet Trainerin Virginie Menzel, die die Gruppe 2018 ins Leben rief und seitdem leitet, „denn es vereint Elemente aus der Akrobatik, dem Turnen und dem Tanzen sowie Anfeuerungsrufe für die Spieler“. Auch das Publikum soll durch die Cheerleader zum Anfeuern animiert werden.
Durch eine Kooperation mit dem American-Football Verein „Neuwied Raiders“ kommen die Cheerleader zu allen Heimspielen nach Neuwied, um dort ihr Können in ihren blau-roten Uniformen zu präsentieren.
„Damit die kommende Saison ein Erfolg wird, suchen wir ab sofort Verstärkung. Mädchen und Jungen ab sieben Jahren können bei uns sofort einsteigen, besonders fehlen uns momentan Teenager ab dem Geburtsjahrgang 2010. Man benötigt keine speziellen Voraussetzungen. Die Kinder und Jugendlichen sollten Spaß an Bewegung und eine Motivation für den Teamsport mitbringen“, so Frau Menzel. Denn bei den akrobatischen Elementen und Hebefiguren, die im Cheerleader-Sport „Stunts“ heißen, müsse man sich blind aufeinander verlassen. Das braucht Mut und Vertrauen und für diejenigen in der Pyramide, die unten stehen und heben, genügend Kraft. Wer jetzt mit dem Cheerleader-Training beginnt, darf nicht denken, dass er oder sie bereits nach ein oder zwei Trainingsstunden einen Spagat oder Flickflack beherrscht. Denn das sind schwierige Elemente und die benötigen Zeit und viel Geduld“, so Frau Menzel.
Die „Flying Angelz“ trainieren zweimal wöchentlich. Dabei wird Virginie Menzel von der 20-jährigen Carolin und ihrer 17-jährigen Tochter Alyssa unterstützt. Um das Teamgefühl zu stärken, werden auch Aktivitäten über das Training hinaus angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahme an den Cheerleading-Landesmeisterschaften wäre für die „Flying Angelz“ ein großer Traum.
Die Trainingszeiten sind montags von 18.00 bis 20.00 Uhr und freitags von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule St. Peter, Karolingerstr. 63 in Andernach. Interessierte sind herzlich willkommen und können gerne zum Schnuppern vorbei kommen.
Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz müssen alle Jugendlichen ab 12 Jahren und drei Monaten, die nicht geimpft oder genesen sind, einen tagesaktuellen negativen Testnachweis (offizielle Testeinrichtung) vorlegen. Schul- und Selbsttests sind leider nicht zulässig. Während des Trainings ist durchgehend eine Maske zu tragen.
Andernacher Judoka zeigen bei der Prüfung gute bis sehr gute Leistungen
Kurz vor dem Jahresende legten die TBA-Judoka nach längerer Vorbereitungszeit die nächst höhere Gürtelprüfung ab. Trotz Corona und damit schwierigen Voraussetzungen in der Vorbereitungszeit, übten die Teilnehmer sehr fleißig und immer unter Beachtung der aktuellen Hygieneregeln.
Alle Teilnehmer waren bemüht, mit möglichst nur einem festen Partner, das Programm zu üben. Nach zwei Lockdowns waren die Schüler und Lehrer sehr bestrebt, das Prüfungsziel zu erreichen. In kleinen Gruppen wurde intensiv gearbeitet und durch den Einsatz von erfahrenen Helfern, konnten die Techniken altersgerecht vermittelt werden.
Die Judo-Abteilung des TBA gratulierte herzlich zu den bestandenen Prüfungen. Ob die neuen Techniken bereits im Wettkampf angewendet werden können wird sich hoffentlich bald zeigen.
Die Prüfung bestanden haben: Benedikt Salzmann und Nico Mathias (weiß-gelb) ; Ferdinand Busch, Franek Galant, Damian Lange, Alexander Miller, Lukas Morgen, Clemens Zenker, Charlotte Aepfelbach (gelb-orange) ; Antonia Gärtner und Clara Hanna (grün) ; Maximilian Schwarz, Max Köllner und die Brüder Daniel, Domenic, Kevin und Alexander Bogdanov (blau)
Bertha von Suttner Gymnasium geschlossen
Die Turnhallen des Bertha-von Suttner-Gymnasiums sind vom 06. bis 19.01.2022 wegen bevorstehender Abiturprüfungen durch die Schule geschlossen.
Es findet kein Training statt. Wir bitten um Beachtung.
28. CoBeLVO vom 23.11.2021
Bitte beachten Sie die Ausführungen der 28. CoBeLVO des Landes Rheinland Pfalz vom 23.11.2021 wie folgt:
„Teil 5
Sport und Freizeit
§ 12
Sport
(1) Im Amateur– und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1.
(2) In Schwimm– und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen im Innenbereich ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, als Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1. Ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von
Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, ist vorzuhalten. Die Kontrolle der Hygienekonzepte obliegt der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde. …“
Den gesamten Inhalt der 28. CoBelvo im nachfolgenden Link nachzulesen:
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/28_CoBeLVO.pdf
Pressemitteilung vom 22.11.2021 des Gesundheitsministers des Landes Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-lockdown-fuer-ungeimpfte-kommt-ab-mittwoch-boostern-im-land-ab-je/
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus organisatorischen Gründen nur professionelle Schnelltests durch geschultes Personal oder PCR-Tests anerkannt werden.