28. CoBeLVO vom 23.11.2021

Bitte beachten Sie die Ausführungen der 28. CoBeLVO des Landes Rheinland Pfalz vom 23.11.2021 wie folgt:

„Teil 5
Sport und Freizeit


§
12
Sport

(1) Im Amateur und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1.

(2) In Schwimm und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen im Innenbereich ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, als Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1. Ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von
Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, ist vorzuhalten. Die Kontrolle der Hygienekonzepte obliegt der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde.
…“

Den gesamten Inhalt der 28. CoBelvo im nachfolgenden Link nachzulesen:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/28_CoBeLVO.pdf

Pressemitteilung vom 22.11.2021 des Gesundheitsministers des Landes Rheinland-Pfalz:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-lockdown-fuer-ungeimpfte-kommt-ab-mittwoch-boostern-im-land-ab-je/

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus organisatorischen Gründen nur professionelle Schnelltests durch geschultes Personal oder PCR-Tests anerkannt werden.