Testpflicht

Wir weisen darauf hin, dass nach wie vor für Personen ab 15 Jahren weiterhin nach § 1 Abs. 9 der 24. Corona-Verordnung die Testpflicht für den Sport im Innenbereich besteht (Test nicht älter als 24 Stunden).
Geimpfte und Genese sind von der Testpflicht ausgenommen; die Nachweispflicht der Impfung/Genesung besteht hier jedoch ebenfalls.