Liebe Mitglieder des TBA

wie Sie/Ihr sicherlich bereits aus den Medien entnommen haben/habt, wurden die Corona-Beschränkungen des Landes Rheinland-Pfalz auch in Bezug auf den Sportbetrieb vorerst bis zum 14.02.2021 verlängert.

Trotz dieser überaus unangenehmen und belastenden Situation, stehen nun die Mitgliedsbeiträge zum 01.02.2021 zur Abbuchung an.

Auf Nachfrage gibt es gemäß Informationen des Sportbundes Rheinland hierzu eine eindeutige Rechtslage:

„Aufgrund der Mitgliedschaft ist das Mitglied gemäß den Regelungen in der Satzung zur Zahlung des (Mitglieds-)Beitrages verpflichtet. Beiträge im weitesten Sinn sind solche Leistungen, die ein Mitglied dem Verein zur Erfüllung des Vereinszwecks erbringt.“

„Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist der Vorstand für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins.“                                                                                      (Zusätzliche Informationen hierzu: https://www.sportbund-rheinland.de/index.php?id=768)

Der geschäftsführende Vorstand des TBA hat mit Bezug auf unsere gültige Vereinssatzung §7 Beiträge, Abs. 2., beschlossen, die Sonderbeiträge in den Sparten Badminton, Judo, Schwimmen, Rückenschule und Koronar für das 1. Halbjahr 2021 auszusetzen.

Bis zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes bieten verschiedene Abteilungen und Gruppen des TBA, Online Training an. Die Teilnehmer wurden von den Übungsleitern entsprechend informiert.

Wir alle hoffen sehr, dass wir bald wieder zu etwas mehr „Normalität“ im Alltag und auch im Sport zurückkehren dürfen. Bis dahin wünschen wir allen Sportlern alles erdenklich Gute.

Matthias Busenkell

Präsident