{"id":62,"date":"2016-11-01T15:07:30","date_gmt":"2016-11-01T14:07:30","guid":{"rendered":"http:\/\/tb-andernach.de\/WPS\/?page_id=62"},"modified":"2023-04-17T10:43:55","modified_gmt":"2023-04-17T08:43:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tb-andernach.de\/WPS\/?page_id=62","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"62\" class=\"elementor elementor-62\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-463ffb91 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"463ffb91\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-694ec125\" data-id=\"694ec125\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3758a5d elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3758a5d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung des Turner-Bund 1867 e.V. Andernach<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5162b84b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5162b84b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/h3><p>Der im Jahre 1867 gegr\u00fcndete Turnverein f\u00fchrt den Namen \u201eTurner-Bund 1867 e.V. Andernach&#8220;, im nachfolgenden TBA genannt.<br \/>Er hat seinen Sitz in Andernach und ist beim Amtsgericht Andernach in das Vereinsregister eingetragen.<br \/>Der TBA ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. und der zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde.<br \/>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h3><p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen, Gesundheitssport und sportliche Leistungen im nicht bezahlten Sport und der sportlichen Jugendhilfe.<\/p><p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p><p>Der TBA ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.<\/p><h3>\u00a7 3 Vereins\u00e4mter, Mittel des Vereins<\/h3><p>Die Vereins\u00e4mter sind grunds\u00e4tzlich Ehren\u00e4mter.<br \/>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>T\u00e4tigkeiten im Dienste des Vereins, auch Vorstandsarbeit, d\u00fcrfen, nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und im Rahmen der finanziellen M\u00f6g\u00adlichkeiten, verg\u00fctet werden.<\/p><h3>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3><p>Der Verein besteht aus<\/p><ol><li>Mitgliedern<\/li><li>Ehrenmitgliedern<\/li><\/ol><ol><li>Mitglied des TBA kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/li><li>Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand des Vereins zu richten.<\/li><li>Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.<\/li><li>Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller diese Satzung an.<\/li><li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/li><\/ol><p>Personen, die sich um den TBA besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen durch den gesch\u00e4fts- f\u00fchrenden Vorstand mit 2\/3 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p><h3>\u00a7 5 Verlust der Mitgliedschaft<\/h3><ol><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod des Mitgliedes oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li><li>Der Austritt ist nur zum 30.06. oder 31.12. d.J. mit einer Frist von einem Monat m\u00f6glich. Die K\u00fcndigung bedarf der Schriftform und ist mit Unterschrift des Mitgliedes bzw. des gesetzlichen Vertreters pers\u00f6nlich, per Post oder per E-Mail beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand einzureichen. Die K\u00fcndigung wird erst nach erfolgter schriftlicher Best\u00e4tigung durch den TBA wirksam. Das Mitglied ist im Falle seines Austrittes jedoch verpflichtet, den eventuell noch offenen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.<\/li><li>\u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Ein Mitglied kann nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Mitglied seinen Beitrag trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt oder in gr\u00f6blicher Weise gegen die Kameradschaft oder den Vereinsfrieden verst\u00f6\u00dft oder dem Ansehen des Vereins schadet. Das Mitglied ist von dem beabsichtigten Ausschluss, unter Angabe der Gr\u00fcnde, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es muss Gelegenheit erhalten, seine Ansicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand innerhalb von 4 Wochen vorzutragen. Gegen den Ausschluss ist eine Berufung, anl\u00e4sslich einer Mitgliederversammlung, m\u00f6glich. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endg\u00fcltig.<\/li><\/ol><h3>\u00a7 6 Ma\u00dfregelungen<\/h3><p>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane versto\u00dfen, k\u00f6nnen vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand nach vorheriger Anh\u00f6rung folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<\/p><ol><li>Verweis<\/li><li>zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und Veranstaltungen des Vereins<\/li><li>Ausschluss<\/li><\/ol><p>Zur Verh\u00e4ngung einer Sperre von bis zu zwei Wochen und zur Erteilung eines Verweises ist der Abteilungsvorstand befugt. \u00dcber die Verh\u00e4ngung einer Sperre berichtet er sofort dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Der Bescheid \u00fcber eine Ma\u00dfregelung ist per Einschreiben oder pers\u00f6nlich zuzustellen.<\/p><h3>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/h3><ol><li>Der Mitgliedsbeitrag und die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann im Bedarfsfall die Erhebung von Sonderbeitr\u00e4gen f\u00fcr einzelne Abteilungen beschlie\u00dfen oder zeitlich befristete Umlagen festlegen.<\/li><li>In besonderen F\u00e4llen kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand, auf schriftlichen und formlosen Antrag, den Beitrag ganz oder teilweise erlassen.<\/li><li>Art und Weise der Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand beschlie\u00dfen und diese werden in der Beitragsordnung festgelegt.<\/li><li>\u00c4nderungen der Kontonummern des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstitutes ohne Unterrichtung des Vereins verursachen R\u00fcckbelastungen von Einzugsbetr\u00e4gen, f\u00fcr die der Verein Bankgeb\u00fchren und daneben noch eigene Ermittlungs- und Portokosten zu zahlen hat. Die Kosten f\u00fcr R\u00fcckbelastungen f\u00fcr Einzugsauftr\u00e4ge, die dadurch entstehen, dass auf dem Konto des Mitglieds in H\u00f6he des Beitrages keine Deckung vorhanden ist, oder weil das Mitglied vers\u00e4umt hat, den Verein rechtzeitig \u00fcber eine Konto\u00e4nderung zu infor\u00admieren, kann der Verein nicht \u00fcbernehmen und werden zus\u00e4tzlich zum f\u00e4lligen Mitgliedsbeitrag erhoben.<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand legt die H\u00f6he der Zusatzkosten f\u00fcr Rechnungszahler fest.<\/li><\/ol><h3>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/h3><p>Organe des TBA sind:<\/p><ol><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<\/li><\/ol><ul><li>als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/li><li>oder als Gesamtvorstand<\/li><li>oder als erweiterter Vorstand (siehe \u00a7 11 Abs. 1)<\/li><\/ul><h3>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h3><ol><li>Oberstes Organ des Vereins in die Mitgliederversammlung.<\/li><li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es<br \/>a. der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschlie\u00dft.b. mindestens \u00bc der Mitglieder unter Angabe des Grundes schriftlich bei dem\/der Pr\u00e4sidenten\/in beantragt hat.<\/li><li>Die Einberufung der ordentlichenMitgliederversammlung erfolgt mindestens 6 Wochenvorher durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, durch Ver\u00f6ffentlichungin der Vereinsgesch\u00e4ftsstelle, in den Mitteilungsbl\u00e4ttern der Stadt Andernach (derzeit Blick aktuell und Andernach aktuell) und auf der Homepage des TBA. Alle Mitglieder, die nicht im Einzugsbereich dieser Bl\u00e4tter wohnhaft sind, werden schriftlich eingeladen.<\/li><li>Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:<\/li><\/ol><p>a. Bericht des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<\/p><p>b. Berichte der Abteilungsleiter<\/p><p>c. Kassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/p><p>d. Entlastung des Vorstandes<\/p><p>e. Wahlen (soweit diese erforderlich sind)<\/p><p>f. Beschlussfassung \u00fcber<\/p><p>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden<\/p><ul><li>von den Mitgliedern<\/li><li>von dem Vorstand<\/li><li>von den zust\u00e4ndigen Aussch\u00fcssen.<\/li><\/ul><p>6. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des\/der Pr\u00e4sidenten\/in bzw. des\/der Wahlleiters\/in den Ausschlag.<\/p><p>7. Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen mit 2\/3 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmender anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.<\/p><p>8. \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens 4 Wochen vor der Versammlung bei dem\/der Pr\u00e4sidenten\/in des TBA schriftlich eingegangen sind.<\/p><p>9. Ein sp\u00e4ter eingehender Antrag kann nur behandelt werden, wenn die Mitgliederver\u00adsamm\u00adlung mit 2\/3 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmender anwesenden Stimmberechtigten beschlie\u00dft, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen wird.<\/p><p>Dies gilt nicht f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, Wahlen und Ab- Wahlen sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins. Diese m\u00fcssen immer in der Einladung angek\u00fcndigt werden.<\/p><p>10. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder es beantragen.<\/p><p>11. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p><p>12. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (bei Abteilungsversammlungen ohne Altersbeschr\u00e4nkung), und die nicht mit mehr als \u00bd Jahresbeitrag im R\u00fcckstand sind.<\/p><h3>\u00a7 10 Wahlen<\/h3><p>F\u00fcr alle Wahlen wird zu Beginn aus den anwesenden Stimmberechtigten mit einfacher Mehrheit ein\/e Wahlleiter\/in gew\u00e4hlt, der\/die die Wahl durchf\u00fchrt.<\/p><p>Als Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, als Medienwart\/in, als Mitglieder des Schlichtungsausschusses (siehe \u00a7 15) sowie als Kassenpr\u00fcfer\/in (siehe \u00a7 16) sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar. Die Wahl erfolgt auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten f\u00fcr eine Dauer von 4 Jahren. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, des Schlichtungsausschusses sowie die Kassenpr\u00fcfer bleiben so lange im Amt bis ein Nachfolger gew\u00e4hlt ist.<\/p><p>Als Jugendwart\/in und stellvertretende\/r Jugendwart\/in sind Mitglieder vom vollenden 16. Lebensjahr an w\u00e4hlbar. Die Wahl zum Jugendwart\/in und zum stellvertretenden Jugendwart\/in erfolgt in einer gesondert einberufenen formlosen Wahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten. Bei der Wahl des Jugend\u00adwartes\/in und der\/des stellvertretenden Jugendwartes\/in haben alle Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Stimmrecht. Die Wahl bedarf der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung.<\/p><p>Die Abteilungsleiter\/innen werden von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilungen in Eigenverantwortung gew\u00e4hlt. Der\/die Abteilungsleiter\/-in muss vollj\u00e4hrig sein. Die Wahl bedarf der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung.<\/p><h3>\u00a7 11 Vorstand<\/h3><p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus<\/p><ul><li>dem\/der Pr\u00e4sidenten\/in<\/li><li>dem\/der 1. Vizepr\u00e4sident\/in<\/li><li>dem\/der 2. Vizepr\u00e4sident\/in<\/li><li>dem\/der Kassenwart\/in<\/li><\/ul><p>Der Gesamtvorstand besteht aus<\/p><ul><li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li><li>dem\/der Medienwart\/-in<\/li><li>dem\/der Jugendwart\/in<\/li><\/ul><p>Der erweiterte Vorstand besteht aus<\/p><ul><li>dem Gesamtvorstand<\/li><li>den gew\u00e4hlten Leitern\/innen der einzelnen Abteilungen<\/li><li>dem\/der stellvertretenden Jugendwart\/in<\/li><\/ul><p>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die Pr\u00e4sident\/in und der\/die 1. Vizepr\u00e4sident\/in, der\/die 2. Vizepr\u00e4sident\/in und der\/die Kassenwart\/in. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<\/p><p>Bei Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitglieds (mit Ausnahme der\/des Jugendwartes\/in und der\/des stellvertretenden Jugendwarts\/in) beruft der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<\/p><p>Der die Pr\u00e4sident\/in beruft und leitet die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands, des Gesamtvorstands und des erweiterten Vorstandes. Der Gesamtvorstand bzw. der erweiterte Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind.<\/p><p>Die Aufgaben der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sowie die Abgrenzung der \u00fcbrigen Vorstandsressorts regelt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p><p>Der\/die Pr\u00e4sident\/in und von ihm\/ihr beauftragten Vorstands-Mitglieder haben das Recht, an allen Sitzungen von Abteilungen und Aussch\u00fcssen teilzunehmen.<\/p><p>In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen Ausgaben bis 500,00 Euro von dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand genehmigt werden. Die Vorstandsentscheidung \u00fcber diese Ausgabe ist nachzuholen.<\/p><h3>\u00a7 12 Abteilungen<\/h3><ol><li>F\u00fcr den Vereinsbetrieb bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gegr\u00fcndet.<\/li><li>Jede Abteilung kann sich auf einer Abteilungsversammlung eine eigene Ordnung, die zu dieser Satzung nicht im Widerspruch stehen darf, geben.<\/li><li>Der\/die Abteilungsleiter\/in ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.<\/li><li>Die finanziellen Angelegenheiten der Abteilungen werden ausschlie\u00dflich durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geregelt.<\/li><li>Nebenkassen sind nicht gestattet.<\/li><\/ol><h3>\u00a7 13 Aussch\u00fcsse<\/h3><p>Der Vorstand kann zur Erledigung seiner Aufgaben Aussch\u00fcsse einsetzen und Beauftragte heranziehen.<\/p><p>St\u00e4ndiger Ausschuss ist die Versammlung der Abteilungsleiter\/innen oder ihrer Stellvertreter\/innen mit dem Vorstand.<\/p><h3>\u00a7 14 Protokolle<\/h3><p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse und Empfehlungen der Mitgliederversammlung, des Vorstandes sowie der Abteilungsversammlungen und Aussch\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem\/der von ihm bestimmten Protokollf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen ist.<\/p><h3>\u00a7 15 Schlichtungsausschuss<\/h3><p>Der Schlichtungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, von denen eines ein Jurist sein soll. Die Wahl der Mitglieder in den Schlichtungsausschuss und zweier Ersatzmitglieder erfolgt f\u00fcr 4 Jahre. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.<\/p><p>Der Schlichtungsausschuss legt Unstimmigkeiten bei, die sich aus dem Vereinsbetrieb ergeben, insbesondere pers\u00f6nliche Streitigkeiten in Vereinsangelegenheiten und Ehrenfragen.<\/p><p>Ist eine g\u00fctliche Beilegung nicht zu erreichen, so h\u00e4lt der Schlichtungsausschuss den von ihm festgestellten Sachverhalt schriftlich fest und leitet seinen Vorschlag zur Entscheidung der Sache dem Vorstand zu.<\/p><h3>\u00a7 16 Kassenpr\u00fcfung<\/h3><p>Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei, von der Mitgliederversammlung des Vereins gew\u00e4hlte, Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederver\u00adsammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p><h3>\u00a7 17 Ordnungen<\/h3><p>Zur Durchf\u00fchrung der Satzung gibt sich der Verein bei Bedarf Ordnungen (z.B. Gesch\u00e4ftsordnung, Ehrenordnung, Ordnung f\u00fcr die Benutzung der Sportst\u00e4tten).<br \/>Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit einer 2\/3 Mehrheit beschlossen.<\/p><h3>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung<\/h3><p>Die Aufl\u00f6sung des TBA kann nur auf einer zu diesem Zwecke einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, zu der schriftlich eingeladen werden muss. Zur Aufl\u00f6sung ist eine \u00be Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<br \/>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an den Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e.V., Koblenz, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports verwendet werden darf.<\/p><p>Verabschiedet und beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung,<\/p><p>Andernach, den 12. April 2000.<\/p><p>Ge\u00e4ndert in \u00a7 11 Abs. 1 in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03. Juli 2007.<\/p><p>Ge\u00e4ndert in \u00a7 2 Abs. 1; \u00a7 3 Abs. 1, 2, 3, 4; \u00a7 7 Abs. 4,5; \u00a7 18 Abs. 2 in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Juni 2008.<\/p><p>Ge\u00e4ndert in \u00a7 3, Abs. 4, \u00a7 4, Abs. 1, 2 u. 5, \u00a7 5, Abs. 2 u. 3, \u00a7 6, \u00a7 7 Abs. 2, 3, 4 und 6., \u00a7 8,<br \/>\u00a7 9 Abs. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10; \u00a7 10, \u00a7 11, \u00a7 12 Abs. 1, 2, 4 und 5, \u00a7 18 in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. September 2014<\/p><p>Versammlungsleiter:\u00a0Matthias Busenkell<\/p><p>Protokollf\u00fchrerin:\u00a0\u00a0Ruth Milles<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Turner-Bund 1867 e.V. Andernach \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der im Jahre 1867 gegr\u00fcndete Turnverein f\u00fchrt den Namen \u201eTurner-Bund 1867 e.V. 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